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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und
sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, auch wenn sie bei mündlichen oder
fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden.
Abweichungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
unserer firmenmäßig gefertigten schriftlichen Bestätigung.
1.2 An unsere Angebote sind wir 60 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden; eine davon
abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.3 Wird das Angebot rechtzeitig angenommen, erhält der Kunde eine
Auftragsbestätigung. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche
schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
1.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
1.5 Einkaufsbedingungen unseres Kunden, welche in Widerspruch zu diesen Bedingungen
stehen, werden zurückgewiesen; sie werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn wir ihnen
nicht formell vor oder bei Vertragsabschluss widersprechen.
2. Preise
2.1 Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht
anderes im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.
2.2 Wird im Einzelfall Skonto eingeräumt, so ist der Kunde zur Inanspruchnahme des
Skontos nur dann berechtigt, wenn alle unsere früheren Rechnungen beglichen sind,
ausgenommen solche, welchen nachweislich berechtigte Einwendungen unseres
Kunden entgegenstehen.
2.3 Zahlung unserer Rechnungen haben in Barem zu erfolgen. Schecks und Wechsel
werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont-, Protest
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und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und
Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
2.4 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten,
dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.
2.5 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch
immer ist ausgeschlossen.
2.6 Für Bestellungen ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten unsere Preise am
Liefertag bzw., falls Abholung vereinbart ist, am Tag der Abholung der Ware.
3. Mängelrüge/Gewährleistung
3.1 Wir leisten für original verpackte, fabriksneue Ware dafür Gewähr, dass die Ware
ordnungsgemäß ist und die gewöhnlichen Eigenschaften ausweist; für besondere
Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt wurde. Zusagen in
Verkaufskatalogen, Prospekten und Werbematerialien sind unverbindlich. Der Kunde
hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.
3.2 Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.3 Für Ware, die als mindere Qualität, wie zB "Zweite Wahl" oder Schauraumware oder
beschädigte Ware bezeichnet wird, leisten wir keine Gewähr, wenn diese Ware zuvor
vom Kunden besichtigt, oder zur Besichtigung angeboten wurde.
3.4 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen, etwa Farbnuancen, wird keine
Gewähr geleistet.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware umgehend bei Übernahme zu untersuchen und
hierbei festgestellte Mängel unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des
Mangels schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs
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oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von
Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Rückgaberecht
4.1 Der Kunde ist zur Rückgabe gekaufter Ware nur berechtigt, wenn und soweit im
Einzelfall schriftlich ein Rückgaberecht vereinbart ist. Solches Rückgaberecht, wenn es
vereinbart ist, besteht jedenfalls nur dann, wenn die Ware unbeschädigt und original
verpackt ohne Kosten für uns an unser Werk zurückgestellt wird. Für maßangefertigte
Ware besteht keinesfalls ein Rückgaberecht. Geschnittenes oder anderweitig
bearbeitetes Material wird nicht zurückgenommen.
4.2 Besteht ein Rückgaberecht des Kunden, so verpflichtet sich der Kunde, 15 % des
Bruttopreises der zurückgegebnen Ware zur Abgeltung unserer Unkosten bei
Rückgabe der Ware zu bezahlen.
5. Produkthaftung und Schadenersatzhaftung
5.1 Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder
Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen
Anleitungen der Originalhersteller oder Generalimporteure enthalten sind; für die
Richtigkeit von Angaben der von uns verfassten technischen Bedienungsanleitungen
übernehmen wir nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen die Haftung. Wir sind von Aufklärungsverpflichtungen
(insbesondere für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung der von uns
gelieferten Waren) befreit.
5.2 Allfällige Regressforderungen, die der Kunde aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG
gegen uns richtet, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist
nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
5.3 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies
gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen.
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6. Lieferung
6.1 Die Ware wird auf Kosten des Kunden geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfuhrstraße mit schwerem Lastzug
befahrbar ist.
6.3 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der
Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Fall sind wir
berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.
6.4 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare
Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen,
Unterbrechungen der Energieversorgung und dgl. sowie von uns oder von unseren
Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem
Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur
insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung
nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt
unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
6.5 Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis
verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies
schriftlich vereinbart ist.
6.6 Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf
schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine
Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang
der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
7. Zahlung
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7.1 Ist im Einzelfall nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, so sind unsere
Rechnungen ohne Abzug bei Erhalt zur Zahlung fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche
Verzugszinsen in der Höhe von 12,5 % zu verrechnen.
7.3 Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis trotz
vereinbarter späterer Fälligkeit sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde auch nur eine
vereinbarte Zahlungsbedingung nicht einhält. Das Rücktrittsrecht gemäß § 918 ABGB
bleibt davon unberührt.
In diesem Fall und im Fall, dass durch schlechte Vermögensverhältnisse des Kunden
die Zahlung durch den Kunden gefährdet erscheint, sind wir berechtigt weitere
Lieferungen nur gegen vollständige Vorauszahlung auszuführen.
7.4 Gewährte Rabatte oder sonstige Abschläge (insbesondere Boni) werden bei Eröffnung
eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens hinfällig. Der Kaufpreis ist in diesem Fall der
Bruttopreis.
7.5 Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Inkassovollmacht, von der sich der Kunde zu vergewissern hat, berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen
des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab.
Diese Abtretung ist in den Geschäftsbüchern des Kunden ersichtlich zu machen. Bei
EDV-Buchhaltung des Kunden ist diese Abtretung zusätzlich in der Offenen-Posten-
Liste einzutragen. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind
dem Kunden ebenso wie jegliche andere nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb
entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in
unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der
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Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällig uns mit der Durchsetzung unserer
Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen. Für den Fall, dass
durch die Sicherungszession eine Rechtsgeschäftsgebühr ausgelöst wird, wird
vereinbart, dass der Kunde allein diese zu tragen hat.
8.3 Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware
geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Fall ist vereinbart, dass uns an der durch
Be- oder Verareitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist
der Ort unseres Unternehmenssitzes.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des
internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden und mit ihm in Verbindung
stehenden Streitigkeiten, ist ausschließlich, abhängig vom Streitwert, entweder das
Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder das Handelsgericht Wien zuständig.
12. Teilwirksamkeit
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar
sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dessen ungeachtet rechtswirksam und
vereinbart. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die wirksam und durchsetzbar ist und dem wirtschaftlich von
den Parteien im Zeitpunkt des Vertragsabschluss Gewollten am ehesten entspricht.